Leserbriefe

Leserbrief  an alle lokalen Zeitungen von Lukas Oßwald

Die Fußgänger in Lahr – Verkehrsteilnehmer 2.Klasse!

 

Seit den Schneefällen zeigt es sich mal wieder ganz deutlich: Alle Menschen, die in Lahr darauf angewiesen sind, zu Fuß zu gehen haben es in diesen Tagen besonders schwer: Sie müssen sich vielerorts durch Schneemassen kämpfen, die von der Straße geräumt wurden – insbesondere beim Queren von Seitenstraßen. Vielfach sind die Gehwege umzureichend oder gar nicht  gestreut und geräumt. Dies betrifft gerade auch der Innenstadtbereich, wo naturgemäß die meisten Fußgänger unterwegs sind. Dies ist besonders dramatisch für Eltern mit Kinderwagen, für alte Menschen mit Gehhilfen und für Rollstuhlfahrer. Nun soll keiner in der Stadtverwaltung sagen dass man hier sparen muss, wenn man das Geld für die Landesgartenschau hat und dazu noch eine millionenteure Stadthalle bauen will.

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Leserbrief von Herrn Schlitter am 19. Januar 2010

Räumen von Gehwegen

Erst mal nachfragen

Zum BZ-Artikel „Gehwege unzureichend gestreut und geräumt“ vom 16. Januar:

Herr Stadtrat Oßwald beschwert sich über die mangelhafte Räumung der Gehwege durch die Stadt Lahr. Auch als „neuer“ Gemeinderat sollte er zumindest die Polizeiverordnung der Stadt kennen:

§ 1: Ein Gehweg ist eine dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmete Fläche. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 Meter. Und für die Gehwege obliegt die Räum- uns Streupflicht dem jeweiligen anliegenden Grundstückseigentümer.

Die Stadt Lahr hat vor einiger Zeit dem Gemeinderat und den Ortschaftsräten Pläne zum Beschluss über die durch die Stadt zu räumenden Flächen vorgelegt. Letztendlich hat also der Gemeinderat beschlossen, was wann geräumt wird. Der Hinweis des Herrn Oßwald mag zwar in der Sache berechtigt sein, er sollte jedoch zuerst seine Hausaufgaben als Gemeinderat machen oder zumindest zuvor beim Rechtsamt nachfragen, bevor er offene Beschwerdebriefe schreibt. Veröffentlicht in der gedruckten Ausgabe der Badischen Zeitung

Antwort auf Herrn Schlitters Leserbrief.

Grundsätzlich ist es die Pflicht eines gewählten Volksvertreters auf Missstände hinzuweisen und die lokale Zeitung ist nun mal das Medium dafür.

Herr Schlitter weiß, dass die Beschwerde berechtigt ist („Der Hinweis des Herrn Oßwald mag in der Sache berechtigt sein“) – verweist jedoch auf die Polizeiordnung. Da muss man sich doch fragen dürfen, wer dafür verantwortlich ist, ob man in seiner Stadt sicher zu Fuß laufen kann oder nicht. Wer hat dafür zusorgen, dass diese Verordnung eingehalten wird? Natürlich ist mir bekannt, dass die Anwohner räumen müssen – nur: Wird dies auch kontrolliert? Die 1,50 m breite Räumpflicht ist zwar auf dem Papier schön zu lesen – die Realität sieht anders aus. Die Bürger zum Beispiel, die auf dem Gehweg der Rheinstraße unterwegs waren, haben jedenfalls auf der Höhe der Bahnüberführung keine geräumten Gehwege vorgefunden. Dort müsste mangels Anlieger die Stadt räumen.  Wer die Polizeiverordnung ins Feld führt, sollte für deren Einhaltung sorgen und mit gutem Beispiel vorangehen. Schließlich ist die Fortbewegung zu Fuß elementare Lebensnotwendigkeit.

von Lukas Oßwald