Anfrage an die Stadt Lahr zur Zukunft der sozialen Wohnraumförderung

Der Oberrhein ist eine wirtschaftlich starke Region. Gleichzeitig gibt es wegen der immer dünner werdenden Infrastruktur auf dem Land eine immer stärker werdende Tendenz zur Landflucht in die Städte. Neben weiteren Aspekten muss deshalb davon ausgegangen werden, dass die Stadt Lahr auch weiterhin eher wachsen wird – und somit auch der Wohnungsbedarf  in Lahr.

 

Gegenwärtig zählen rund 20% der Haushalte bundesweit zu den Beziehern niedriger Einkommen. Die Gruppe wird künftig eher zunehmen, gerade auch wegen der rapide steigenden Altersarmut.

 

Der Bestand an gebundenen Mietwohnungen hat allein zwischen 2002 und 2008 um 45% in BW abgenommen. Diese heraus gefallenen Wohnungen werden nun auf dem freien Markt in der Regel wesentlich teurer vermietet.

Nun sind seit dem Satzungsbeschluss im sozialen Wohnungsbau vom 03.09.2010 der Stadt Lahr die ortsüblichen Vergleichsmieten minus 10% maßgebend. Dies führt bei neuen Mietverträgen  fast immer zwangsläufig zu einer Verteuerung des Wohnraums, insbesondere bei den sehr günstigen Wohnungen. Dies haben Vertreter sozialer Dienste und Einrichtungen mir gegenüber bestätigt. Genau diese Folgen hatte ich seinerzeit in der Sitzung vorgebracht. Leider vergebens.

 

Die Verknappung günstigen Wohnraums führt auch in Lahr zu Wohnungsnot und zementiert Wohnungslosigkeit. Gerade bei den unteren Lohngruppen, von denen auch die Stadt Lahr viele beschäftigt, machen mittlerweile die Wohnungskosten 35% und mehr aus. Gerade bei den gering Verdienenden ist die Gefahr des sozialen Absturzes wegen der Unbezahlbarkeit  des Wohnraums besonders hoch. Oft ist es den betreuenden Sozialarbeitern nicht möglich, für die Reintegration Wohnraum zu finden, der für die Betroffenen bezahlbar wäre. Die Knappheit und die vom Ortenaukreis auf Basis juristisch zweifelhafter Daten  pauschal festgelegten Mietobergrenzen tun ein Übriges. Schon heute ist ca. ¼  aller Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII dazu gezwungen, die Miete aus ihrem eh schon dürftigen Regelsatz mitzufinanzieren.

 

Die Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum ist  eine zentrale Aufgage der Stadt Lahr und Kernaufgabe ihrer Tochter, der Städtischen Wohnungsbau GmbH. Diese Aufgabe wird mit der steigenden Armut in der Stadt immer dringender.

Die Fragen richten sich an Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller und die entsprechenden Stellen in der Verwaltung. .

 

1. Wie viele Wohnungen hält die Stadt Lahr für Menschen bereit, die sich von der Wohnungslosigkeit weg in den normalen Wohnungsmarkt wieder integrieren wollen und im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XI I bezahlbar sind?

 

2. Wie haben sich die Mietpreise in den Sozialwohnungen seit dem Satzungsbeschluss genau entwickelt (bitte genaue Quadratmeterpreise) – insbesondere bei Mieterwechsel?

 

3. Wie viele gebundene Sozialwohnungen gibt es heute noch? Wie lange ist die Bindungsdauer bei den verbliebenen Sozialwohnungen? Wie groß ist der Rückgang der gebundenen Sozialwohnungen in Lahr in den letzten 10 Jahren genau?

 

4. Wie steht es mit der Bereitstellung von Wohnraum unter den vom Kreis festgelegten Mietobergrenzen in Lahr allgemein. Welche Projekte im sozialen Wohnungsbau sind ggf. in der Planung?

 

5. Warum gibt es in Lahr keinen Mietspiegel? Dies wäre eine verlässliche Größe gegenüber dem schwammigen Begriff der Ortsüblichen Vergleichsmiete.

 

 

 


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