Stellungnahmen

Gemeinderatssitzung vom 17.05.2010

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den Unterlagen, wie sie dem HPA vorlagen und auch zur heutigen Gemeinderatssitzung vorliegen, waren und sind keinerlei Aussagen darüber, was die Mieter  aufgrund der ermittelten ortsüblichen Vergleichsmieten erwartet. Dies ist jedoch die wichtigste Frage bei diesem Tagesordnungspunkt. Deshalb habe ich die Tabellen, die dem HPA vorlagen, ausgewertet:

Ausgehend vom Mindestabschlag von 10 % gegenüber der ermittelten ortsüblichen Vergleichsmiete ergäben sich in Zukunft  nur ganz geringe  Mietminderungen.

Insgesamt sind es lediglich 2 Wohnungen, die günstiger würden:

Südwert im Mauerfeld 15 Whg.- Nr. 4 und 10 um jeweils gerade mal 4 %.

Im Durchschnitt jedoch erhöhten sich die Mieten wie folgt:

Städtische Wohnungsbaugesellschaft:   von 4,38 auf 5,09 Euro = 71ct  16,2% bei 163 Whg

Südwert:                                                  von 4,19 auf 5,14 Euro = 95ct  22,5% bei 20 Whg

Bauverein Lahr:                                      von 4,24 auf 4,73 Euro = 49ct  11,5% bei 86 Whg

Ge-Mi-Bau Offfenburg                           von 4,05 auf 5,30 Euro = 125ct  30,9% bei 239 Whg

(durchschnittl. Kostenmiete bei 4,05 und nicht bei 4,27 Euro)

Baugenossenschaft Lahr                         von 4,27 auf 4,95 Euro = 49ct  15,9% bei 16 Whg

Ganz gravierend ist, dass die richtig günstigen Wohnungen, die eine Kostenmiete zwischen 3 und 4 Euro haben, am stärksten von dieser vorgeschlagenen Satzung betroffen sein werden. Diese Wohnungen sind:

Obere Bergstraße 7/9                                     um  27,0 %

Friedhofstraße 10/12 und Bergstr. 35            um  30,9%             Städtische Wohnungsbauges.

Dinglinger Hauptst. 23                                   um 33,6%              Lahr

Am Mauerfeld 15 Whg.- Nr.

8/11/14/23/26/29/32/35/38/41/44/47/53        um ca.33%                   Südwert

Bismarckstr. 61                                             um  76% Spitzenreiter!

Leopoldstr. 19a                                             um 59,6%

Lilienthalstraße 1/3/5                                    um ca. 25%                     Ge-Mi-Bau Offenburg

Schweikhardtstraße 3                                    um  29,6%

Vogesenstraße 17                                          um 32,7%

Vogesenstraße 9                                            um 15,9%                         Baugenossenschaft Lahr

Am Lindenplatz )

Bismarckstraße 63/65                      hier wurden keine ortsüblichen Vergleichsmieten erhoben!

(Ein Mietspiegel wäre sicher hilfreich gewesen)

Gerade diese Wohnungen werden in naher Zukunft um durchschnittliche 36,3% teurer.

Würde die Tabelle die Anzahl der Wohnungen bei den angegebenen Adressen enthalten, könnte man auch den Gesamtbetrag und dessen Anteil an der gesamten Erhöhung ermitteln, den ausgerechnet diejenigen zukünftig erbringen müssen, die das am wenigsten können. Sie müssen dann oft versuchen, die Erhöhungen bei der Wohngeldstelle, also bei der Stadt, zu erhalten.

Momentan sind die Mieter noch durch die Kappungsgrenze vor mehr als 20% Erhöhung geschützt. Spätestens bei einem Wechsel der heutigen Mietverhältnisse wird diese Satzung jedoch voll auf den sozialen Wohnungsmarkt durchschlagen.

Herr Müller, Sie haben in der Vergangenheit zurecht erwähnt, dass die Armut und die damit auch verbundene Integrationsproblematik in Lahr vor allem auch damit zusammenhängt, dass gerade bei Geringverdienern  oft beide Elternteile arbeiten gehen müssen, um den Lebensunterhalt ihrer Familien mit ihren Kindern und Jugendlichen bestreiten zu können. Sie hätten gerade deshalb zu wenig Zeit für die Erziehung.

Höhere Mieten bei den Sozialwohnungen, ausgerechnet  am stärksten spürbar bei den günstigen Mieten, zementiert, ja verschlimmert diese Verhältnisse noch.

Eine auf Dauer ausgelegte Bestandswahrung wurde mit dem Argument ausgeschlagen, dass es unerlässlich gewesen wäre, eine sehr feingliedrige Auswertung der Daten vorzunehmen. Dies gibt wirklich zu denken. Ich finde, dies ist Aufgabe einer leistungsfähigen  Stadtverwaltung, wenn es um die Erhaltung von Mietpreisen geht, die sich auch die einkommensschwächeren Bürger leisten können.

Die Stadt hat, gerade bei steigender Armut, die Pflicht, in ausreichendem Maße für solche günstige Wohnungen zu sorgen. Das ist die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus.

Aus diesen Gründen lehne ich diese Satzungsvorlage ab.

Wohnen ist neben essen und trinken mit das wichtigste Menschenrecht!