Wo bleibt die Transparenz?

30. Mai 2010  Allgemein

Die Tagesordnungspunkte der Haupt- und Personalausschußsitzung am 07.06.2010  1 – 6 (Nichtöffentliche Sitzung) werden unter Ausschluß der BürgerInnen vorberaten.  Dazu steht in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg:

§ 35
Öffentlichkeit der Sitzungen

(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muß nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefaßte Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung bekanntzugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen.

Wo ist bei den o.g.  Punkten das öffentliche Wohl berührt oder das berechtigte Interesse einzelner?

Hier muss einem zwangsläufig der Verdacht kommen, dass es für die Verwaltung einfach bequemer ist, Dinge wie Gebührenerhöhungen nichtöffentlich vorzuberaten, obwohl es gerade hier das Interesse der Öffentlichkeit wäre, sich bei solchen Punkten zu beteiligen.

Unverständlich sind solche Geheimhaltungen vor allem auch angesichts des geäußerten Willens der Stadtverwaltung, die Bürger künftig mehr zu beteiligen, um den Makel der miserablen Wahlbeteiligung loszuwerden.