Fritz Preuschoff gibt nicht auf

Preuschoff hat Widerspruch gegen die Entscheidung des Kreistages vom 23.10.2012 eingelegt, der bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung Hinderungsgründe zur Mandatsausübung von Preuschoff geltend gemacht hatte. Gleichzeitig habe er einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Freiburg gestellt.

Fritz Preuschoff sei kein Unbekannter bei der Kreisverwaltung. „Die Kreisverwaltung kennt mich noch aus der Zeit, als ich Personalratsvorsitzender beim Krankenhaus in Kehl war.“ Er vermute, dass ihm die Mandatsausübung verweigert werden solle, weil er als streitbarer Genosse bekannt sei.

Der Grundgesetzartikel 137 ermächtige zwar den Gesetzgeber, in das passive Wahlrecht bei Interessenskonflikten einzugreifen. Es sei jedoch nicht ersichtlich worin dieser Interessenskonflikt bei Preuschoff bestünde. Skandalös ist in dieser Hinsicht, dass bei der Mandatsausübung der vielen Bürgermeister, immerhin fast die Hälfte aller Kreistagsmitglieder, keine Interessenskonflikte von der Kreisverwaltung und der Gesetzgebung in Baden Württemberg gesehen würden. Dass nun Landrat Scherer versuche, Herrn Preuschoffs Tätigkeit als überwiegend geistig arbeitend zu beschreiben um ihn dann mit Hilfe von §24 Landkreisordnung im Kreistag zu verhindern, sei schon ein starkes Stück. „Im Klartext heißt das hier: Die Bürgermeister dürfen rein  – der Pförtner jedoch nicht! “ führt Preuschoff weiter aus.

Oberbürgermeister und Bürgermeister könnten in vielen Bundesländern  wegen des Interessenkonflikts zwischen dem Amt als Bürgermeister und dem Mandat im Kreis nicht in die Kreistage einziehen. Dies sei dort nur dann möglich, wenn sie bei Übernahme des Mandates dies gleichzeitig mit der Niederlegung ihres Amtes verbänden.

In Baden-Württemberg würden die Uhren jedoch leider anders ticken.

Nach der Einführung ( 2005 ) vom Tarifvertrag im öffentlichen Dienst ( TVöD ) habe der Landesgesetzgeber plötzlich das Problem gehabt, dass es keine Angestellten und Arbeiter mehr gab, sondern nur noch Arbeitnehmer und Beamte. Die Landkreisordnung musste somit geändert werden. Nach § 24 Landkreisordnung könnten Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten, in den Kreistag als Kreisrat einziehen. „Ich halte diesen Paragrafen schlicht für verfassungswidrig und stehe mit dieser Ansicht sicher nicht alleine da“,  meint Preuschoff.

Dieser §24  sei als Gesetzesvorlage zur Änderung der Landkreis- und Gemeindeordnung von der damaligen Landesregierung aus Schwarz/Gelb eingebracht worden. Er sei von  SPD und Grünen, damals noch in der Opposition, als verfassungsrechtlich sehr bedenklich kritisiert worden. Sowohl SPD und Grüne hätten damals im Vorfeld mehrmals vergeblich versucht, eine gesetzliche Regelung zu Amt und Mandat im öffentlichen Dienst im Landtag durchzusetzen. Dies scheiterte an der Mehrheit von Schwarz/Gelb. In der damaligen Landtagsdebatte sei es der heutige Innenminister Gall (SPD)gewesen, der gegen dieses Gesetzesvorhaben Stellung bezogen habe (Mi 8.Dez.2004 80. Sitzung). Dass die Kreistagsabgeordneten von CDU und FDP (bei einer Enthaltung) Hinderungsgründe geltend gemacht hätten, sei zu erwarten gewesen. Warum die SPD-Kreistagsabgeordneten und die Kollegen von den Grünen, darunter etliche Bürgermeister ihrem heutigen Innenminister Gall nun quasi widersprochen haben und fast geschlossen Hinderungsgründe für eine Mandatsausübung von Fritz Preuschoff mit Ihrem Votum geltend machten, bliebe wohl deren Geheimnis. Nur der grüne Kreisrat Jürgen Morbacher habe den Mut gehabt, die fadenscheinigen Hinderungsgründe abzulehnen.  Nun habe Landrat Scherer, Chef der Kreisverwaltung, der zeitgleich die Fachaufsicht in Teilbereichen über die Bürgermeister im Ortenaukreis hat, in der Beschlussvorlage KT 16.2.5.2012 ö empfohlen, den Widerspruch von Preuschoff abzulehnen. „Wo bleibt da die freie Mandatsausübung, insbesondere bei den Bürgermeistern im Kreistag“, so Preuschoff weiter.

Fritz Preuschoff sei sich bewusst, dass er sich nichts Leichtes vorgenommen habe. Schließlich habe ein Gerichtsurteil in dieser Sache weitreichende Konsequenzen. Ein Gang durch die Instanzen sei bei einem erneuten Kreistagsvotum gegen ihn nicht auszuschließen.  „Das ist mir diese Angelegenheit wert.“ Und Preuschoff weiter „Hier geht es um unsere  demokratischen Grundrechte.“ Unterstützung in seinem demokratischen Anliegen sei ihm daher von jeder Seite immer willkommen.

Der Kreistag des Ortenaukreises befasst sich nun in seiner Sitzung am 18.12.2012 mit dem Widerspruch vom Genossen Preuschoff gegen die Entscheidung zur Übernahme seines Kreistagsmandates.


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